Neuer Antrag statt A3, bei dem meine Änderungsformulierung nicht aufgenommen wurde (wohl ein technischer Fehler von mir).
Die Gleichsetzung von Kompetenzen in der deutschen Sprache mit "sprachlichen Kompetenzen" ist diskrimierend gegenüber allen SuS, die eine andere Erst- / Herkunftssprache als Deutsch haben. Wenn ich einer Person, die eine Sprache - auf welchem Niveau auch immer - beherrscht und in ihr kommuniziert, aber Deutsch nicht oder nicht gut spricht, ihre sprachliche Kompetenz generell abspreche, ist das auch inhaltlich schlicht falsch.
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Willi Stotzka: